Die Staatssymbole der Deutschen Demokratischen Republik
Das
Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik wurde 1955 gesetzlich
festgelegt. Es zeigt auf einer roten Kreisfläche in goldener Farbe
einen Hammer - Symbol der Arbeiterschaft -, belegt mit einem goldfarbenen,
geöffneten Zirkel als Sinnbild der Intelligenz und umgeben von einem
gleichfalls goldenen Ährenkranz als Verkörperung der Bauernschaft.
Ein schwarz-rot-goldenes Band umwindet den Kranz und bringt die Verbundenheit
der gesellschaftlichen Krafte zum Ausdruck. Bei ihrer Gründung im
Jahre 1949 nahm die Deutsche Demokratische Republik die fortschrittlichen
Traditionen der Vergangenheit auf und gab sich eine Flagge in den Farben
Schwarz, Rot und Gold in drei gleichbreiten, horizontalen Streifen. Die
Farben gehen zurück auf die Uniformen des Lützowschen Freikorps
in der Zeit des antinapoleonischen Befreiungskrieges 1813/14, auf die Fahne
der fortschrittlichen Burschenschaften und die Flaggen, unter denen die
revolutionären Kämpfer 1848/49 ihr Leben gegen Reaktion, für
die Freiheit einsetzten. So deutete man damals die Farben: Schwarz ist
die finstere Nacht der Reaktion, Rot ist das Blut, das die Kämpfer
für die Freiheit opferten, und Gold die Sonne der Freiheit, deren
Aufgang das Volk erwartet. Ferdinand Frei- ligrath schrieb über die
Symbolik der Farben: ,,... schwarz ist das Pulver, rot ist das Blut und
golden flackert die Flamme." 1959 wurde das Staatswappen in das Zentrum
der Flagge eingefügt.
aus: Hans-Ulrich Herzog/Georg Hannes, Lexikon Flaggen und
Wappen, Leipzig 1990
30. September 1959: Änderung der Staatsflagge
Die Volkskammer verabschiedet das Gesetz, nach dem das Emblem der Arbeiter-
und Bauernmacht, Hammer und Zirkel im Ährenkranz, Bestandteil der
schwarz-rot-goldenen Flagge wird. Diese Flaggenänderung soll - zehn
Jahre nach Gründung der DDR - die Festigung der DDR als sozialistischer
Nationalstaat symbolisieren und dem Alleinvertretungsanspruch der BRD entgegenwirken.
aus: B. Pollmann, Daten zur Geschichte der Deutschen Demokratischen
Republik, Düsseldorf, 1984
31. Mai 1990:
Auf Antrag der DSU beschließt die Volkskammer, daß das DDR-Staatswappen
innerhalb einer Woche in und an öffentlichen Gebäuden entfernt
werden soll.
aus: Ilse Spittmann/Gisela Helwig (Hrsg.), Edition Deutschland
Archiv, Chronik der Ereignisse in der DDR, Köln, 4. Auflage 1990
Die Nationalhymne der Deutschen Demokratischen Republik
Auferstanden aus Ruinen
und der Zukunft zugewandt,
laß uns dir zum Guten dienen,
Deutschland einig Vaterland.
Alte Not gilt es zu zwingen,
und wir zwingen sie vereint,
denn es muß [wird] uns doch gelingen,
daß die Sonne schön wie nie über Deutschland scheint.
Glück und Friede sei beschieden
Deutschland, unserm Vaterland.
Alle Welt sehnt sich nach Frieden,
reicht den Völkern eure Hand.
Wenn wir brüderlich uns einen,
schlagen wir des Volkes Feind.
Laßt das Licht des Friedens scheinen,
daß nie eine Mutter mehr ihren Sohn beweint.
Laßt uns pflügen! Laßt uns bauen,
lernt und schafft wie nie zuvor,
und der eignen Kraft vertrauend
steigt ein frei Geschlecht empor.
Deutsche Jugend: bestes Streben
uns'res Volks in dir vereint,
wirst du Deutschlands neues Leben,
und die Sonne schön wie nie über Deutschland scheint.
Text: Johannes R. Becher (1891-1958), "Deutschland-Lied"
Musik: Hanns Eisler (1898-1962)
J.R. Becher war ein expressionistischer Dichter und später Kulturminister der DDR.
Am 5. November 1949 wurde das Lied - ausgewählt aus einer Reihe
anderer Auftragswerke - vom Ministerrat der DDR zur Nationalhymne erklärt.
Am 6. November wurde die Hymne anläßlich einer Festveranstaltung
vom Berliner Rundfunkorchester unter Helmut Koch uraufgeführt. Böse
Zungen behaupten, Eisler hätte für seine Komposition die Melodie
des Liedes "Good bye, Johnny" von Peter Kreuder gestohlen. Der
Text war vom damaligen Kulturminister der DDR Becher. Die Textzeile "Deutschland
einig Vaterland" war Anfang der siebziger Jahre aus Sicht der Regierung
nicht mehr zeitgemäß. Die Hymne wurde zwar nicht verboten, aber
sie wurde einfach, undenkbar für eine in der Verfassung verankerte
Hymne, nicht mehr gesungen. Mit Beschluß der Volkskammer der DDR
vom 3. Januar 1990 durfte der Originaltext wieder gesungen werden. Ihre
Auferstehung endete allerdings bereits am 3. Oktober 1990, sie wurde durch
die Hymne der Bundesrepublik abgewickelt. So exisitert sie nur noch als
ein schönes Lied
aus dem CD-Begleitbuch zu Dem Morgenrot entgegen, Hymnen,
Edition Barbarossa, 1995
Die Nationalhymne der DDR (mit Gesang) zum Downloaden (ca. 700 KB) (Wav-Format)
Die Nationalhymne der DDR (instrumental) zum Downloaden (ca.3,5 KB) (MID-Format)
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zusammengestellt von liberale_in_der_ddr@gmx.de
Stand: 09.02.2002